Aktuelles
AZV Heidelbach - Aktuell
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Heidelbach
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund von § 58 Abs. 1 SächsKomZG i.V.m. § 74 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, in der jeweils geltenden Fassungen, hat die Verbandsversammlung des AZV Heidelbach in der Sitzung am 30.11.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
2.237.288,00 Euro |
- Gesamtbetrag ordentlichen Aufwendungen auf |
2.496.769,00 Euro |
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf |
- 259.481,00 Euro |
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- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
1.660,00 Euro |
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
116.500,00 Euro |
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf |
- 114.840,00 Euro |
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- Gesamtergebnis auf |
- 374.321,00 Euro |
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- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf |
0,00 Euro |
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf |
0,00 Euro |
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
315.627,00 Euro |
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf |
110.700,00 Euro |
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- veranschlagtes Gesamtergebnis auf |
52.006,00 Euro |
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.442.119,00 Euro |
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.308.023,00 Euro |
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
134.096,00 Euro |
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- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
101.090,00 Euro |
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
676.700,00 Euro |
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
- 575.610,00 Euro |
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- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-441.514,00 Euro |
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- Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten |
500.000,00 Euro |
- Auszahlungen für die Tilgung von Krediten |
57.545,00 Euro |
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit |
442.455,00 Euro |
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- Einzahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre |
0,00 Euro |
- Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre |
0,00 Euro |
- Saldo der übertragenen Ermächtigungen |
0,00 Euro |
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- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr |
941,00 Euro |
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- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf |
943.066,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. |
500.000,00 Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf festgesetzt. |
0,00 Euro |
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite gem. § 84 Abs. 3 SächsGemO, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. |
261.604,60 Euro |
§ 5
Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage 2021 wird für die |
Gemeinde Mockrehna auf |
88.866,00 Euro |
Stadt Belgern-Schildau auf |
58.590,00 Euro |
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Gemeinde Thallwitz auf |
24.903,00 Euro |
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Stadt Torgau auf |
14.002,00 Euro |
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festgesetzt. |
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§ 6
In-Kraft-Treten
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Langenreichenbach, den 21.12.2020
Klepel
Verbandsvorsitzender