Aktuelles/News
Amtsblatt 04/2023
Sep 29,2023
Amtsblatt 04/2023 vom 29.09.2023
zum Amtsblatt: Nr. 04-2023
Amtsblatt 03/2023
Aug 04,2023
Amtsblatt 03/2023 vom 04.08.2023
zum Amtsblatt: Nr. 03-2023
Öffnungszeiten zum 01.04.2023
Mär 30,2023
Die Öffnungszeiten des AZV Heidelbach ändern sich zum 01.04.2023 wie folgt:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!
Amtsblatt 02/2023
Mär 14,2023
Amtsblatt 02/2023 vom 14.03.2023
zum Amtsblatt: Zum Amtsblatt
Amtsblatt 01/2023
Jan 23,2023
Amtsblatt 01/2023 vom 23.01.2023
zum Amtsblatt: Zum Amtsblatt
Entsorgungsfirma
Firma REMONDIS Eilenburg GmbH ab 01.01.2021 zuständig
Ab 01.01.2021 ist die Firma REMONDIS Eilenburg GmbH für die Entsorgung des Inhalts aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des AZV Heidelbach zuständig.
REMONDIS Eilenburg GmbH
Wurzener Landstraße 9
04838 Eilenburg
Telefon: 03423/ 690 130
E-Mail: dispo.eilenburg@remondis.de
Einbau von Zweitzählern zur Absetzung
Hinweise für den Einbau von Zweitzählern zur Absetzung von nicht eingeleiteten Abwassermengen oder zur Entnahme aus nicht öffentlicher Wasserversorgung (§ 42 und 43 der jeweils aktuellen Abwassersatzung des AZV Heidelbach)
Es sind grundsätzlich nur geeichte Zähler (Kaltwasser) auf eigene Kosten einzubauen. Die Eichzeit beträgt 6 Jahre.
Die beiden Überwurfmuttern zum Einbau der Zähler müssen eine Möglichkeit (Bohrung) zum Einziehen eines Plombendrahtes aufweisen.
Die Leitungsführung muss bei der Abnahme der Zähler durch den Abwasserzweckverband klar erkennbar sein (keine Überbauungen, Verkleidungen etc.).
Die Abnahme und Verplombung der Zweitzähler erfolgt ausschließlich durch den AZV Heidelbach.
Die Zählerstände der Zweitzähler sind bis zum 15.01. das auf das Abrechnungsjahr folgende Kalenderjahr dem AZV Heidelbach zu melden.
Die Kosten für die Abnahme und Verplomben eines Unterzählers zur Absetzung von Wassermengen aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung richten sich nach der Kostensatzung des AZV Heidelbach in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Nutzung von Pool/Teich ist ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bei unverhältnismäßig hohen Absetzungsmengen behält sich der AZV Heidelbach eine Einzelfallprüfung vor, sowie entsprechende Kontrollen vor Ort.