Entsorgungsfirma
Firma REMONDIS Eilenburg GmbH ab 01.01.2021 zuständig
Ab 01.01.2021 ist die Firma REMONDIS Eilenburg GmbH für die Entsorgung des Inhalts aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des AZV Heidelbach zuständig.
REMONDIS Eilenburg GmbH
Wurzener Landstraße 9
04838 Eilenburg
Telefon: 03423/ 690 130
E-Mail: dispo.eilenburg@remondis.de
Einbau von Zweitzählern zur Absetzung
Hinweise für den Einbau von Zweitzählern zur Absetzung von nicht eingeleiteten Abwassermengen oder zur Entnahme aus nicht öffentlicher Wasserversorgung (§ 42 und 43 der jeweils aktuellen Abwassersatzung des AZV Heidelbach)
Es sind grundsätzlich nur geeichte Zähler (Kaltwasser) auf eigene Kosten einzubauen. Die Eichzeit beträgt 6 Jahre. Somit können alle Absetzungs- bzw. Zusetzungszähler nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist vom AZV Heidelbach nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Zusetzung würde dann eine pauschale Berechnung erfolgen.
Die beiden Überwurfmuttern zum Einbau der Zähler müssen eine Möglichkeit (Bohrung) zum Einziehen eines Plombendrahtes aufweisen.
Die Leitungsführung muss bei der Abnahme der Zähler durch den AZV Heidelbach klar erkennbar sein (keine Überbauungen, Verkleidungen etc.).
ACHTUNG! Die erstmalige Abnahme und das Verplomben des neu installierten Zählers erfolgt durch den AZV Heidelbach!
Sollten Sie bei einem Zählerwechsel den neuen Wasserzähler von einem zertifizierten Installateur wechseln lassen, welcher die Uhr auch neu verplombt, dann können Sie anhand von Fotos den Wechsel bei uns anzeigen. Somit entfallen zusätzliche Kosten für eine Abnahme vor Ort durch einen Mitarbeiter des AZV Heidelbach.
Zu übermitteln sind dann:
- ein Foto des alten Wasserzählers mit dem Ausbaustand
- ein Foto des neuen Wasserzählers, wo die Zählernummer und das Eichdatum ersichtlich sind
- ein Foto der neuen Plombe
- ein Foto der Rechnung der entsprechenden Firma
- das Wechseldatum
Wenn Sie den Wechsel nicht durch eine Firma vornehmen lassen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns zur erneuten Abnahme und verplomben. Bitte halten Sie den alten Zähler bereit, damit wir den Endstand aufnehmen können.
Die Zählerstände der Zweitzähler sind bis zum 15.01. das auf das Abrechnungsjahr folgende Kalenderjahr dem AZV Heidelbach zu melden.
Die Kosten für die Abnahme und Verplomben eines Unterzählers zur Absetzung von Wassermengen aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung richten sich nach der Kostensatzung des AZV Heidelbach in der jeweils gültigen Fassung.
Bei Nutzung von Pool/Teich ist ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Bei unverhältnismäßig hohen Absetzungsmengen behält sich der AZV Heidelbach eine Einzelfallprüfung vor, sowie entsprechende Kontrollen vor Ort.
Grundsätzliche Überlegungen
Ob sich der Einbau eines neuen Absetzungszählers wirklich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:
• den Montagekosten, die für einen Absetzungszählers anfallen. Der Einbau eines Absetzungszählers wird nicht vom AZV Heidelbach vorgenommen
• der sechsjährigen Eichlaufzeit eines Zählers (danach fallen erneut Montagekosten für einen neuen Zähler bzw. die Prüfungskosten für die Verlängerung der Eichlaufzeit an)
• von der Menge Wasser, die Sie jährlich für Ihren Garten verbrauchen, und natürlich dem potentiell einzusparenden Abwasserentgelt
Ein Gartenzähler benötigt Frostschutz. Er muss frostsicher eingebaut oder vor Frosteinwirkung geschützt werden.
Es gibt Alternativen
Das Gießen mit Regenwasser aus Regentonnen oder Zisternen ist für viele Gartenbesitzer eine machbare Alternative zum Bewässern mit Leitungswasser.